Was ist zu tun bei einem plötzlichen Todesfall
Unter 0676 – 522 46 73 sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar. Bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden können, muss der diensthabende Totenbeschauarzt (Amtsarzt) verständigt werden. Nur der Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen. Vor der Totenbeschau darf an der Verstorbenen/dem Verstorbenen keine Veränderung (auch kein Umkleiden) vorgenommen werden.
Nach der Freigabe durch den Totenbeschauarzt kann der Verstorbene/die Verstorbene gewaschen und angekleidet werden. Gerne sind wir hierbei behilflich. Anschließend kann die Abholung erfolgen. Wenn Angehörige vom Verstorbenen noch Abschied nehmen wollen, können wir auch zu einem späteren Zeitpunkt die Abholung durchführen.
Wenn der Todesfall in einem Krankenhaus oder in einem Pflegeheim eingetreten ist, wird die Totenbeschau durch eine Ärztin/einen Arzt vor Ort durchgeführt. Die Leitung der jeweiligen Institution ist zur Anzeige des Todesfalls beim Standesamt verpflichtet. Auch die Verständigung der Angehörigen wird (falls diese über den Todesfall noch nicht informiert sein sollten) von der Institutsleitung durchgeführt.
Vereinbaren Sie bitte wenn möglich einen Termin, damit wir uns genügend Zeit für Sie nehmen können. Gerne kommen wir auch zur Besprechung zu Ihnen nach Hause.
Bitte bringen Sie jene Kleider (keine Schuhe), mit denen die Verstorbene/der Verstorbene bei der Einsargung bekleidet werden soll, direkt ins Krankenhaus, Pflegeheim oder Sie nehmen diese zur Besprechung zu uns ins Büro mit.
Darf man zu Hause aufbahren bzw. Abschied nehmen?
Üblicherweise ist der gewählte Ort für eine Aufbahrung die Leichenhalle des Friedhofes. Es ist jedoch ebenfalls möglich die Aufbahrung zu Hause durchzuführen. Das hat den Vorteil, dass Sie sich in aller Ruhe in einer vertrauten Umgebung verabschieden können. Der Totenbeschauarzt muss aber einer Aufbahrung zu Hause zustimmen. Ist der Todesfall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim eingetreten, kann meist auch dort ein Abschiedsraum genutzt werden. Wir bieten zudem eigene Räumlichkeiten an. Es besteht in der Regel immer die Möglichkeit, dass Sie den Verstorbenen nach Hause bringen lassen, um sich dort zu verabschieden.
Der Sarg ist generell in der Leichenhalle geschlossen aufgebahrt, dieser kann auf Wunsch gerne jederzeit nochmals geöffnet werden um den Verstorbenen nochmals zu sehen oder um private Dinge mitzugeben (z.B. Fotos, persönliche Gegenstände). Es ist immer jemand von uns vor Ort, der Ihnen gerne behilflich ist.
Wenn Sie eine individuelle Aufbahrung wünschen, können wir gerne auch persönliche Gegenstände aus dem Leben des Verstorbenen in die Aufbahrung einfließen lassen (z.B. Fotos, Fußball, Musikinstrument). Gerne stellen wir Ihnen Dakorationsmaterial zur Verfügung oder dekorieren mit Ihnen gemeinsam oder nach Ihren Wünschen den Aufbahrungsraum.
Was zieht man der Verstorbenen / dem Verstorbenen an
Selbstverständlich können Sie sich für die eigene Kleidung des Verstorbenen entscheiden. Das Ankleiden des Verstorbenen/der Verstorbenen in seiner (ihrer) Kleidung ist in der Regel kein Problem. In einigen Fällen, insbesondere wenn Einäscherungen stattfinden, müssen wir Regelungen, die bestimmte Materialien einschränken befolgen. Alternativ bieten wir eine breite Palette von Kleidern an.
Informationen zur Totenbeschau (extern)
Anzeige des Todesfalls (extern)
Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar.
Marktplatz14
4222 St.Georgen/Gusen
KONTAKT
Bestattung ruhesanft e.U.
Juliane Leibetseder
Marktplatz 14
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